Laut Wikipedia ist eine Dublette „ein doppelt vorhandenes Stück oder Katalogisat, vor allem in Sammlungen und Bibliotheken“. Hier muss man konkretisieren: ein doppelt vorhandenes Stück ist nur dann wirklich doppelt vorhanden, wenn es in Form und Inhalt völlig übereinstimmt. Dies trifft auf bibliothekarischen Altbestand aber kaum zu. Alte Drucke wurden nach Verlassen der Druckerpresse immer manuell ausgestaltet, sei es, dass sie teilweise händisch nachkoloriert wurden, sei es, dass sie einen individuellen, dem Käuferwunsch entsprechenden Einband erhielten. Jedes Buch hat darüber hinaus eine Besitzgeschichte, die oft in handschriftlichen Vermerken im Buch selbst dokumentiert ist.
Die Altbestandskommission kirchlicher Bibliotheken der AKThB hat deshalb in den bereits 2008 veröffentlichten „Kurzgefassten Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand“ den Verkauf von gewachsenen Altbeständen in den Antiquariatshandel in der Regel ausgeschlossen. Als Altbestand gelten Bücher, Handschriften und Archivalien, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden.
„Ein Verkauf von bibliothekarischem Altbestand kann geprüft werden, wenn alle nachstehenden Bedingungen eintreffen:
a) wenn eine konservatorisch verantwortliche und gesicherte Unterbringung nicht gewährleistet ist,
b) wenn eine Abgabe an andere öffentliche Einrichtungen nicht möglich ist,
c) wenn echte Dubletten vorliegen.“
Aber auch die Altbestandskommission weist darauf hin:
„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“
Das Referat für die Kulturgüter der Orden der Österreichischen Superiorenkonferenz legt fest „Entscheidungen über Abgabe oder Auflösung von Bibliotheksbeständen dürfen nicht ohne bibliothekarisches Fachwissen getroffen werden. Sie bedürfen einer angemessenen Planungsphase.“ (http://kulturgueter.kath-orden.at/files/anhang/leitlinien_fuer_bibliotheken.pdf )
Was können kirchliche Bibliotheken, die aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen sind, Altbestand abzugeben, also tun?
Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Karin Schamberger (25. Juli 2013). Was ist eine Dublette? Archiv der Erzdiözese Salzburg. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/amzl
http://archiv.twoday.net/stories/565876611/
http://archiv.twoday.net/stories/444874674/